Die Natur als Rechtssubjekt am Beispiel Buen Vivir: Unterschied zwischen den Versionen

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Dieser Artikel setzt sich aus kulturwissenschaftlicher Perspektive mit der Frage auseinander, inwiefern '''die Natur für ein „Gutes Leben“ erst zum Rechtssubjekt''' werden muss. Der Naturschutz und nachhaltiges Wirtschaften sind zwei Begriffe, die in der Debatte zum Klimawandel eine große Rolle spielen. Für die Menschen in einer kapitalistisch geprägten Welt bedeutet das ein Umdenken, das jahrhundertealte Denkmuster auf den Kopf stellt. Ein Blick nach Südamerika zeigt, wie das Konzept des ''Buen Vivir'' eine Möglichkeit zur Veränderung der Kontexte extraktivistischer und sozialer Ausbeutung darstellt, indem die Natur nicht als Objekt, sondern als Subjekt verstanden wird. Ecuador hat als erstes Land im Jahr 2008 das ''Buen Vivir'' mit in seine Verfassung aufgenommen und sichert dadurch einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur, zumindest auf dem Papier. Was bedeutet es, der Natur den Status eines Rechtssubjektes zu verleihen?
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Dieser Artikel setzt sich aus kulturwissenschaftlicher Perspektive mit der Frage auseinander, inwiefern '''die Natur für ein „Gutes Leben“ erst zum Rechtssubjekt''' werden muss. Der Naturschutz und nachhaltiges Wirtschaften sind zwei Begriffe, die in der Debatte zum Klimawandel eine große Rolle spielen. Für die Menschen in einer kapitalistisch geprägten Welt bedeutet das ein Umdenken, das jahrhundertealte Denkmuster auf den Kopf stellt. Ein Blick nach Südamerika zeigt, wie das Konzept des ''[[Buen Vivir – Das „Gute Leben“ in Ecuador|Buen Vivir]]'' eine Möglichkeit zur Veränderung der Kontexte [[Extraktivismus|extraktivistischer]] und sozialer Ausbeutung darstellt, indem die Natur nicht als Objekt, sondern als Subjekt verstanden wird. Ecuador hat als erstes Land im Jahr 2008 das ''Buen Vivir'' mit in seine Verfassung aufgenommen und sichert dadurch einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur, zumindest auf dem Papier. Was bedeutet es, der Natur den Status eines Rechtssubjektes zu verleihen?
  
 
==Die gesetzliche Grundlage==
 
==Die gesetzliche Grundlage==

Aktuelle Version vom 16. Juni 2023, 10:54 Uhr


Teil der Reihe
Buen Vivir
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Einführung in die Themenreihe
Die Natur als Rechtssubjekt
Verfassung Ecuadors


Dieser Artikel setzt sich aus kulturwissenschaftlicher Perspektive mit der Frage auseinander, inwiefern die Natur für ein „Gutes Leben“ erst zum Rechtssubjekt werden muss. Der Naturschutz und nachhaltiges Wirtschaften sind zwei Begriffe, die in der Debatte zum Klimawandel eine große Rolle spielen. Für die Menschen in einer kapitalistisch geprägten Welt bedeutet das ein Umdenken, das jahrhundertealte Denkmuster auf den Kopf stellt. Ein Blick nach Südamerika zeigt, wie das Konzept des Buen Vivir eine Möglichkeit zur Veränderung der Kontexte extraktivistischer und sozialer Ausbeutung darstellt, indem die Natur nicht als Objekt, sondern als Subjekt verstanden wird. Ecuador hat als erstes Land im Jahr 2008 das Buen Vivir mit in seine Verfassung aufgenommen und sichert dadurch einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur, zumindest auf dem Papier. Was bedeutet es, der Natur den Status eines Rechtssubjektes zu verleihen?

Die gesetzliche Grundlage

Ein Vergleich zwischen Ecuador und Deutschland

Der Artikel 71 der ecuadorianischen Verfassung (2008) gibt der Natur oder auch Pachamama (Mutter Erde oder auch Mutter Kosmos) das Recht auf ganzheitlichen Respekt für ihre Existenz sowie für die Erhaltung und Regeneration ihrer Lebenszyklen, Strukturen, Funktionen und evolutionären Prozesse. Die Zerstörung der Natur wäre demnach ein Verstoß gegen die Verfassung.[1]

Damit hat Ecuador eine Grenze verschoben, denn die Natur wird zu einem Rechtssubjekt. Dieser Rechtsstatus schreibt dem Subjekt grundsätzlich eigene Rechte zu und erlaubt ihm, aktiv an dem Rechtsverkehr teilzunehmen. Nach deutscher Definition kann ein solches Subjekt eine natürliche oder juristische Person sein, die sich durch ihre unterschiedlichen Rechte und Pflichten jedoch voneinander unterscheiden. Diese Strukturen wurden in Ecuador aufgebrochen. Da der Staat der Natur diese Rechte zuspricht, verpflichtet er sich nicht, die Natur wie ein Objekt zu schützen. Vielmehr geht der Staat davon aus, dass die Natur bei einem Verstoß gegen ihre Rechte von allen natürlichen und juristischen Personen jeder Gemeinschaft, jeder Nationalität und jedes Volkes vertreten werden kann, um von der öffentlichen Gewalt die Wahrung der Rechte der Natur zu verlangen.

Im deutschen Grundgesetz ist das anders: In Artikel 20a GG verpflichtet sich der Staat dazu, die natürlichen Lebensgrundlagen zu wahren, denn „der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“.[2] Indem der deutsche Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere schützen möchte, erfolgt eine automatische Objektivierung und Absprache von Rechten.

Es macht sich jedoch bemerkbar, dass in Artikel 20a nicht von Natur oder Naturschutz gesprochen wird, sondern lediglich vom Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Diese Differenzierung offenbart den Mittelpunkt des deutschen Grundgesetzes, der sich um den Menschen als Bezugspunkt dreht.[3] Lässt sich daraus ableiten, dass jene Natur, die keine natürliche Lebensgrundlage des Menschen ist, nicht durch den Staat schützenswert ist? Wo das deutsche Grundgesetz den Naturschutz zugunsten der Aufrechterhaltung des Menschen und der Tiere wahrt, verlangt die ecuadorianischen Verfassung den Ausdruck des Respekts vor der Natur - die nicht dem Menschen dient, sondern den Menschen wie eine Mutter geschaffen hat und ernährt.

Verständnis von Natur in indigenen Kosmosvisionen

Wie unterscheidet sich die Haltung gegenüber der Natur in Ecuador von der in Deutschland? In Ecuador leben viele verschiedene Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlichen Traditionen. Die extraktivistische Wirtschaftsweise bedroht Lebensgrundlagen und Lebensweisen vor allem in der Peripherie Ecuadors. Während im Extraktivismus die Natur als Ressource betrachtet wird, stellt sie für indigene Völker häufig den Lebensraum dar[4] und darüber hinaus wird ihr ein spiritueller Wert zugeschrieben, der auch in der Weltanschauung dieser Kulturen verankert ist. Die ecuadorianische Autorin Nina Pacari beschreibt, was die Natur für die indigene Weltanschauung des ecuadorianischen indigenen Stamm namens kichwa otavalo bedeutet: In ihrer indigenen Weltanschauung besitzen alle Wesen der Natur die Energie des Samai. Das meint sowohl die Menschen und Tiere, aber auch die Berge, die Sonne und sogar die Steine. Da alle Wesen durch die Energie des Samai miteinander verbunden sind, sind sie alle Teil eines Ganzen[5].

Daraus wird deutlich, dass in der Kosmologie der kichwa otavalo die Verbindung der sogenannten Wesen durch eine spirituelle Energie geschaffen wird. Die durch die Energie verbundenen Wesen sind alle gleichwertig, jedoch nicht gleich beschaffen. „Damit wird der Begriff der biozentrischen Gleichheit eingeführt, dem zufolge nach Eduardo Gudyas (2009) alle Lebewesen gleichermaßen wichtig und daher auch gleichermaßen schützenswert sind“.[6]

Der Metaphernkomplex der Familie deutet auf die emotionale Bindung hin, wenn alle Wesen nach der Definition von Nina Pacari in einer großen Familie vereint sind. Häufig findet man Personifizierungen von Landschaften und Pflanzen, die den Rollenbildern von Familienmitgliedern zugeordnet sind. So existiert in der andinen Kosmovision neben der Pachamama, die den Kosmos geboren hat, u.a. auch der Sonnenvater (Tayta Inti). Sie tragen eine besondere Stellung in der indigen geprägten Gesellschaft und werden durch Rituale sowohl im Alltag als auch bei größeren Festlichkeiten verehrt. So erhält beispielsweise in den andinen Traditionen die Pachamama den ersten Schluck Chicha (alkoholisches Maisgetränk), indem er auf die Erde gekippt wird.[7]

Trotz des unterschiedlichen Kontextes weisen die menschliche Familie und die sogenannte Familie des Kosmos viele Analogien auf. Um das zu schützen, hält das alternative Konzept des Buen Vivir fest, dass es keinen Unterschied „zwischen der Art der Beziehung unter den Menschen und derjenigen der Menschen mit dem Raum, in dem sie leben“[8] gibt. Die Energie, aus der alle Wesen bestehen, macht sie gleichwertig.

Der folgende Exkurs in die Kinder- und Jugendliteratur soll verdeutlichen, dass solche Personifizierungen auch literarisch aufgegriffen werden. So entwickelt sich ein zugängliches Bild von z.B. einem Berg, der als Großvater angesprochen wird. Solche Personifizierungen können in der westlichen Mentalität schnell auf Ungläubigkeit stoßen. In „La tierra de las papas“ (Paloma Bordons, erschienen 1996) reproduziert die in Bolivien lebende spanische Protagonistin ein westliches Klischee und schreibt aus ihrer spanischen Perspektive: „Aquí todo es tan distinto, no sé, tan normal... Nunca te acuerdas de la Tierra, ni piensas que esté viva. Si te pones enfermo, es por culpa de un estreptococo, y eso no tiene nada que ver con la Pachamama. Las montañas nevadas sirven para esquiar sobre ellas, no para hacer de abuelos de nadie. Los niños son niños, y los adultos son adultos“.[9] Deutsche Übersetzung: „Hier ist alles so anders, einfach nur normal... Hier denkt man nie an die Mutter Erde, geschweige denn, daß sie lebendig sei. Wenn du krank bist, sind irgendwelche Streptokokken daran schuld und nicht die Pachamama. Die schneebedeckten Berge sind zum Ski fahren da und werden nicht als irgendwelche Großväter angesehen. Kinder sind Kinder und Erwachsene sind Erwachsene“[10])

Natur ohne Rechte - Menschen im Wirtschaftswahn

Nach der Meinung des uruguayischen Autors und Journalisten Raúl Zibechi bricht der Umgang mit der Natur als Rechtssubjekt die Vorstellungen der westlichen Kultur und dem damit verbundenen Gedanken an Fortschritt und Entwicklung. Er schreibt, dass der westliche Wohlstand auf dem Modell der Ausbeutung der Natur basiert, um mehr Reichtum und mehr Wachstum zu schaffen. Diese Ziele seien mit dem Schutz der Natur unvereinbar[11] und bestätigen nur die anthropozentrische Lebensform, die bereits in Artikel 20a GG erkennbar sind. Inmitten dieser anthropozentrischen Organisationsform, in der der Mensch die Natur schon seit Beginn des Menschenzeitalters verstehen und erforschen will, stellt Alberto Acosta fest, dass die westliche Gesellschaft insbesondere seit der Frühen Neuzeit die Natur definiert hat, ohne sich selbst darin einzuschließen. Damit wurde der Weg frei gemacht, die Natur zu beherrschen und zu manipulieren.[12]

In dieser Lebensform, in der die Natur als „scheinbar unerschöpfliche Rohstoffquelle verstanden wird"[13], basiert nach Alberto Acosta der sogenannte Fortschritt auf der mechanistischen und grenzenlosen Ausbeutung der Ressourcen. Die Natur bildet plötzlich eine Voraussetzung für das Wirtschaftswachstum und ihre Ressourcen werden als Objekte der Entwicklungspolitik betrachtet. Dieser nicht nachhaltige Umgang zeigt der Menschheit die Konsequenzen ihres Handelns. Doch um durch das Buen Vivir etwas verändern zu können, ist nicht nur eine andere Wirtschaftsform erforderlich, die nicht das Kapital im Auge hat, sondern eine Annäherung an die Natur sowie einen Wandel der Wertevorstellungen beinhaltet.[14] Ein Übergang vom Anthropozentrismus zum Biozentrismus ist für diese Veränderung essentiell.[15]

Ein Umdenken in der Gesellschaft

Um die Debatte von einer bloßen Kapitalismuskritik auszuweiten, stellt sich die Frage, was durch den Umgang mit der Natur als (Rechts-) Subjekt wirklich verändert wird. Ohne die emotionale Verbindung zur Natur, besteht die Gefahr, dass sie nur ein Objekt der Wirtschaft bleibt. So gehen viele Intellektuelle, wie zum Beispiel Luis Macas (Rechtsanwalt und Ex-Präsident des Dachverbands der Indigenen Nationalitäten Ecuadors) oder David Choquehuanca (aktueller Vizepräsident Boliviens, Stand März 2022) davon aus, dass das Buen Vivir, bzw. Vivir Bien, wie es in Bolivien heißt, keine Politik des Nationalstaats sein kann, sondern in der Gemeinschaft verankert sein muss.[16] Neue Realitäten werden nicht durch die Politik erschaffen, sondern außerhalb des Systems „an den Rändern der wirklich existierenden Welt“.[17] Der Staat kann kein Umdenken erreichen, indem lediglich Gesetze verabschiedet werden. Das Umdenken kommt nicht von oben, wie Raúl Zibechi schreibt, sondern muss von den Menschen selbst unternommen werden.

In Ecuador leben jene Menschen, die sich durch die Kosmovisionen der indigenen Kulturen identifizieren, bereits mit dem Verständnis des Natursubjekts. Indem die Natur als Rechtssubjekt in die Verfassung aufgenommen wurde, hat sich der Staat der indigenen Vorstellung angenommen. „In ihrer Welt werden derartige Rechte nicht gebraucht. Anders ist es in der westlichen Zivilisation, in der die Rechte ausgeweitet werden müssen, um zu versuchen, das Leben der Menschen miteinander und auch mit der Natur zu organisieren“.[18] Inwiefern der Staat und die Bürger*innen Ecuadors auch in der Praxis davon Kenntnis nehmen, führt an dieser Stelle zu weit. Für Alberto Acosta ist die Zusammenkunft von Mensch und Natur die Grundlage, um den Herausforderungen der Umweltkrise entgegenzutreten. Was einfach klingt, ist hochkomplex. Um die Natur zu entkommerzialisieren, sind viele Veränderungen notwendig und die (Rechts-) Subjektivierung der Natur trägt ihren Teil dazu bei. Fest steht jedoch, dass Ecuador mit der Zuschreibung von Rechten einen Weg gegangen ist, den sich das deutsche Rechtssystem noch nicht traut, so die Meinung der Autorin.


Belege

  1. Georgetown University (2011): Constitution of the Republic of Ecuador. In: Political Database of the Americas. Online, zuletzt abgerufen am 20.03.2022.
    Original: „Art. 71.- La naturaleza o Pacha Mama, donde se reproduce y realiza la vida, tiene derecho a que se respete integralmente su existencia y el mantenimiento y regeneración de sus ciclos vitales, estructura, funciones y procesos evolutivos. Toda persona, comunidad, pueblo o nacionalidad podrá exigir a la autoridad pública el cumplimiento de los derechos de la naturaleza. Para aplicar e interpretar estos derechos se observarán los principios establecidos en la Constitución, en lo que proceda. El Estado incentivará a las personas naturales y jurídicas, y a los colectivos, para que protejan la naturaleza, y promoverá el respeto a todos los elementos que forman un ecosistema.“ Constitución de la República del Ecuador (2008, letzte Änderung 2011): '. In: CONSTITUCION DE LA REPUBLICA DEL ECUADOR 2008. Online, zuletzt abgerufen am 02.06.2022.
  2. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (2019): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bonn: CPI books GmbH, S. 22.
  3. Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (2019): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bonn: CPI books GmbH, S. 3 f..
  4. Vgl. Ulrika Flader (2022): Extraktivismus: Wenn Länder ausgebeutet werden. In: Universität Bremen. Online, zuletzt abgerufen am 01.04.2022.
  5. Übersetzung der Autorin, Original: „Según la cosmovisión indígena, todos los seres de la naturaleza están investidos de energía que es el samai y, en consecuencia, son seres que tienen vida: una piedra, un río (agua), la montaña, el sol, las plantas, en fin, todos los seres tienen vida y ellos también disfrutan de una familia, de alegrías y tristezas, al igual que el ser humano. Así es como cada uno de estos seres se relacionan en entre sí, al igual que con el hombre (ser humano), con la cultura, la organización, la religión, la filosofía, la arquitectura, la salud, el idioma, la política, la tierra, el territorio, la biodiversidad (recursos naturales), el poder en sí o el ejercicio del poder gubernativo. En otras palabras, podemos decir que todos somos parte de un todo; que, no obstante ser distintos, somos complementarios, nos necesitamos mutuamente.“ Aus: Nina Pacari (2008): Naturaleza y territorio desde la mirada de los pueblos indígenas. In: Antonio Luis Hidalgo‐Capitán, Alejandro Guillén García, Nancy Deleg Guazha (Hrsg.): Antología del Pensamiento Indigenista Ecuatoriano sobre Sumak Kawsay, Huelva, Cuenca: FIUCUHU, S. 129-132.
  6. Alberto Acosta (2016): Buen Vivir. Vom Recht auf ein gutes Leben. München: oekom verlag, S. 111.
  7. Greta, JP Caceres (2014): Chicha: A Gold Fermented Beverage From The Pachamama To Your Glass. In: We the eaters. Online, zuletzt abgerufen am 02.04.2022.
  8. Raúl Zibechi (2015): Das Buen Vivir als die „andere mögliche Welt“: Widersprüche, Grenzen und Möglichkeiten ded Konzepts im Nationalstaat. In: Julia Roth (Hrsg.): Lateinamerikas koloniales Gedächtnis. Vom Ende der Ressourcen, so wie wir sie kennen, Baden-Baden: Nomos, S. 72.
  9. Paloma Bordons (2018): Latierra de las papas. Madrid: Literatura SM.
  10. Paloma Bordons (2008): Bolivien - Land der Erdäpfel. La tierra de las papas. München: Lagrev Verlag, Edicion Hispano America.
  11. Vgl. Raúl Zibechi (2015): Das Buen Vivir als die „andere mögliche Welt“: Widersprüche, Grenzen und Möglichkeiten ded Konzepts im Nationalstaat. In: Julia Roth (Hrsg.): Lateinamerikas koloniales Gedächtnis. Vom Ende der Ressourcen, so wie wir sie kennen, Baden-Baden: Nomos, S. 72.
  12. Vgl. Alberto Acosta (2016): Buen Vivir. Vom Recht auf ein gutes Leben. München: oekom verlag, S. 93 f..
  13. Alberto Acosta (2016): Buen Vivir. Vom Recht auf ein gutes Leben. München: oekom verlag, S. 93.
  14. Vgl. Alberto Acosta (2016): Buen Vivir. Vom Recht auf ein gutes Leben. München: oekom verlag, S. 90 f..
  15. Vgl. Alberto Acosta (2016): Buen Vivir. Vom Recht auf ein gutes Leben. München: oekom verlag, S. 114.
  16. Vgl. Raúl Zibechi (2015): Das Buen Vivir als die „andere mögliche Welt“: Widersprüche, Grenzen und Möglichkeiten ded Konzepts im Nationalstaat. In: Julia Roth (Hrsg.): Lateinamerikas koloniales Gedächtnis. Vom Ende der Ressourcen, so wie wir sie kennen, Baden-Baden: Nomos, S. 78.
  17. Raúl Zibechi (2015): Das Buen Vivir als die „andere mögliche Welt“: Widersprüche, Grenzen und Möglichkeiten ded Konzepts im Nationalstaat. In: Julia Roth (Hrsg.): Lateinamerikas koloniales Gedächtnis. Vom Ende der Ressourcen, so wie wir sie kennen, Baden-Baden: Nomos, S. 79.
  18. Alberto Acosta (2016): Buen Vivir. Vom Recht auf ein gutes Leben. München: oekom verlag, S. 113.



Autor*innen

Erstfassung: Amelie Streitz am 01.April.2022. Den genauen Verlauf aller Bearbeitungsschritte können Sie der Versionsgeschichte des Artikels entnehmen; mögliche inhaltliche Diskussionen sind auf der Diskussionsseite einsehbar.

Zitiervorlage:
Streitz, Amelie (2022): Die Natur als Rechtssubjekt am Beispiel Buen Vivir. In: Böhm, Felix; Böhnert, Martin; Reszke, Paul (Hrsg.): Climate Thinking – Ein Living Handbook. Kassel: Universität Kassel. URL=https://wiki.climate-thinking.de/index.php?title=Die Natur als Rechtssubjekt am Beispiel Buen Vivir, zuletzt abgerufen am 21.11.2024.