Benutzer: Amelie Streitz/Werkstatt
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Die Natur als Rechtssubjekt Muss die Natur für ein „Gutes Leben“ erst zum Rechtssubjekt werden?
Der Naturschutz und nachhaltiges Wirtschaften sind zwei Begriffe, die in der Debatte zum Klimawandel eine große Rolle spielen. Für die Menschen in einer kapitalistisch geprägten Welt bedeutet das ein Umdenken, das Jahrhunderte alte Denkmuster auf den Kopf stellt. Der Wind weht jetzt aus Südamerika, wo das Konzept des Buen Vivir eine Möglichkeit zur Veränderung darstellt. Ecuador hat als erstes Land im Jahr 2008 das Buen Vivir mit in die Verfassung aufgenommen und sichert dadurch einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur, zumindest auf dem Papier. In der ecuadorianischen Verfassung wird die Natur zu einem Rechtssubjekt und was das verändern soll, wird in diesem Artikel aufgezeigt.
Die Natur als Rechtssubjekt in der ecuadorianischen Verfassung
„Nature, or Pacha Mama, where life is reproduced and occurs, has the right to integral respect for its existence and for the maintenance and regeneration of its life cycles, structure, functions and evolutionary processes“
Belege
[1]