Benutzer: Amelie Streitz/Werkstatt
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Die Natur als Rechtssubjekt Muss die Natur für ein „Gutes Leben“ erst zum Rechtssubjekt werden?
Der Naturschutz und nachhaltiges Wirtschaften sind zwei Begriffe, die in der Debatte zum Klimawandel eine große Rolle spielen. Für die Menschen in einer kapitalistisch geprägten Welt bedeutet das ein Umdenken, das Jahrhunderte alte Denkmuster auf den Kopf stellt. Der Wind weht jetzt aus Südamerika, wo das Konzept des Buen Vivir eine Möglichkeit zur Veränderung darstellt, indem die Natur nicht als Objekt, sondern als Subjekt verstanden wird. Ecuador hat als erstes Land im Jahr 2008 das Buen Vivir mit in die Verfassung aufgenommen und sichert dadurch einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur, zumindest auf dem Papier. Was bedeutet die Natur als Rechtssubjekt und was verändert sich dadurch wirklich?
Die Natur als Rechtssubjekt in der ecuadorianischen Verfassung
„Nature, or Pacha Mama, where life is reproduced and occurs, has the right to integral respect for its existence and for the maintenance and regeneration of its life cycles, structure, functions and evolutionary processes. All persons, communities, peoples and nations can call upon public authorities to enforce the rights of nature. To enforce and interpret these rights, the principles set forth in the Constitution shall be observed, as appropriate. The State shall give incentives to natural persons and legal entities and to communities to protect nature and to promote respect for all the elements comprising an ecosystem.“ [1]
Der Artikel 71 der ecuadorianischen Verfassung gibt der Natur oder auch Pachamama (Mutter Erde oder auch Mutter Kosmos) das Recht auf ganzheitlichen Respekt für ihre Existenz sowie für die Erhaltung und Regeneration ihrer Lebenszyklen, Strukturen, Funktionen und evolutionären Prozesse. Die Zerstörung der Natur wäre demnach ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Damit hat Ecuador eine Grenze verschoben, denn plötzlich wird die Natur zu einem Rechtssubjekt. Dieser Rechtsstatus schreibt dem Subjekt Rechte und Pflichten zu und erlaubt ihm, aktiv an dem Rechtsverkehr teilzunehmen. Solch ein Subjekt können nach deutscher Definition natürliche oder juristische Personen sein, die sich durch ihre unterschiedlichen Rechte und Pflichten voneinander differenzieren. Das verdeutlicht, dass die Rechtssubjektivität kein absoluter, sondern ein relativer Status ist.[2] Diese Strukturen wurden in Ecuador dehnbar gemacht. Da der Staat der Natur diese Rechte zuschreibt, verpflichtet er sich nicht, die Natur wie ein Objekt zu schützen, vielmehr geht der Staat davon aus, dass die Natur bei einem Verstoß gegen ihre Rechte, selbst handelnd wird. Deshalb steht in Artikel 71 ebenfalls, dass alle natürlichen und juristischen Personen jeder Gemeinschaft, jeder Nationalität und jedes Volkes von der öffentlichen Gewalt die Erfüllung der Rechte der Natur verlangen kann. Da die Natur nicht für die eigenen Rechte einstehen kann, fungieren die Menschen als ihre Vertreter*innen.
Im deutschen Grundgesetz ist das anders. In Artikel 20a GG verpflichtet sich der Staat dazu, die natürlichen Lebensgrundlagen zu wahren: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“ [3]. Indem der deutsche Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere schützen möchte, erfolgt eine automatische Objektivierung und Absprache von Rechten.
Es macht sich jedoch bemerkbar, dass in dem Artikel nicht von Natur oder Naturschutz gesprochen wird, sondern lediglich von dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Diese Differenzierung offenbart den Mittelpunkt des deutschen Grundgesetzes, der sich um den Menschen als Bezugspunkt dreht. Lässt sich daraus ableiten, dass jene Natur, die keine natürliche Lebensgrundlage des Menschen ist, nicht durch den Staat schützenswert ist? Wo das deutsche Grundgesetz den Naturschutz zugunsten der Aufrechterhaltung des Menschen wahrt, verlangt die ecuadorianischen Verfassung den Ausdruck des Respekts vor der Natur, die nicht dem Menschen dient, sondern den Menschen als ihr Eigentum ansieht.
Belege
- ↑ Georgetown University (2011): Constitution of the Republic of Ecuador. In: Political Database of the Americas. Online, zuletzt abgerufen am 20.03.2022.
- ↑ vgl. Jens Kersten (2020): Natur als Rechtssubjekt Für eine ökologische Revolution des Rechts. In: Bundeszentrale für politische Bildung. Online, zuletzt abgerufen am 20.03.2022.
- ↑ Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (2019): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bonn: CPI books GmbH, S. 22.